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   BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05   

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https://dejure.org/2005,14035
BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05 (https://dejure.org/2005,14035)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2005 - XI B 4/05 (https://dejure.org/2005,14035)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - XI B 4/05 (https://dejure.org/2005,14035)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 XI E 4/98 (BFH/NV 1999, 952) eine Entscheidung durch die abgelehnte Richterin nicht trägt (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
    Mit Schreiben vom 21. Juli 2004 wies die Einzelrichterin des Finanzgerichts (FG) auf das BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 50/01 (BFHE 205, 234, BStBl II 2004, 502) hin; zugleich wurde mitgeteilt, dass mündliche Verhandlung auf den 2. September 2004 terminiert werden solle.
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
    Das dagegen eingeleitete Klageverfahren war zunächst zum Ruhen gebracht worden, wurde aber nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 2002 IX R 31/00 (BFHE 198, 319, BStBl II 2002, 712) mit Beschluss vom 7. Januar 2003 wieder aufgenommen.
  • BFH, 14.02.2005 - VII B 311/03

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch: Kausalität der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass die Verwerfung oder Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (zu Vorstehendem vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2005 VII B 311/03, juris Nr: STRE200550360).
  • BFH, 20.01.1999 - XI E 4/98

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 XI E 4/98 (BFH/NV 1999, 952) eine Entscheidung durch die abgelehnte Richterin nicht trägt (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

    dd) Der angerufene Senat kann dahinstehen lassen, ob er sich den Ausführungen im Beschluss des BFH vom 12. Dezember 2005 XI B 4/05 (BFH/NV 2006, 1301) inhaltlich in vollem Umfang anschließen könnte.

    Im Fall des Beschlusses XI B 4/05 war über ein Ablehnungsgesuch zwar entschieden, der Beschluss aber nicht bekannt gegeben worden.

  • BFH, 08.01.2013 - X B 118/12

    Nach Erkennen der Unwirksamkeit einer Einzelrichterübertragung Pflicht zur

    Ein Verfahrensgrundrecht wird u.a. dann verletzt, wenn die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch dem Beteiligten versehentlich nicht bekanntgegeben wird, da dann die Entscheidung (und die Frage der Willkür) nicht geprüft werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 XI B 4/05, BFH/NV 2006, 1301).
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